Aktuelles

Ein Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung über den Bestand des Vermögens eines Schuldners verlangen, wenn diese lückenhaft oder widersprüchlich ist.
Es gibt jetzt eine neue Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, die allerdings nur zivilrechtlich und nicht steuerrechtlich gilt.
Durch eine neue Richtlinie der EG erhalten Sparer ab Mitte 2009 einen höheren Schutz ihrer Einlagen.
Die Gebühr für eine Akteneinsicht ist überhöht und unangemessen, wenn sie abschreckende Wirkung hat.
eMails im Postfach unterliegen den Vorschriften für die Postbeschlagnahme.
Ein Güteantrag hemmt nur dann nach Eingang bei einer Gütestelle die Verjährung, wenn er vollständig und inhaltlich richtig ist.
Eine Bank, die nach der Kündigung eines Kredits das Haus des Schuldners per Zwangsversteigerung verwerten lässt, darf dem Schuldner keine Maklerkosten in Rechnung stellen.
Schuldner geraten auch in Verzug, wenn die Gutschrift für eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen beim Gläubiger erfolgt ist.
Der Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, ob der Verbraucher nach erklärtem Widerruf die Kosten für den Erstversand der Ware tragen muss.
Ein Gläubiger sollte vor der Beantragung eines Mahnbescheids prüfen, ob dem Schuldner eine Rechnung über den offenen Betrag zugegangen ist.
 
Kanzlei Am Brink in Lübeck | www.kanzlei-ambrink.de | Design und Webservice by bense.com | Impressum | Sitemap | Suche | Datenschutzerklärung