BAUTRÄGERRECHT

BAUTRÄGERVERTRÄGE, MABV, MAKLER UND BAUTRÄGERVERORDNUNG

Bautraeger Luebeck

Das Bauträgerrecht befasst sich mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Haftung von Bauträgern gegenüber den Erwerbern und der Zahlungsverpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Bauträger nach der MaBV (Makler und Bauträgerverordnung).

Bauträgerverträge sind Werkverträge, die die Errichtung eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerkes auf einem Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers beinhaltet, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Bauträgerverträge enthalten werkvertragliche und kaufvertragliche Elemente, zu denen noch Organisations-, Architekten- und Ingenieurleistungen hinzukommenn.

Trotz der Tatsache, dass Bauträgerverträge in aller Regel von Notar oder Anwalt stammen, werden viele Bauträgerverträge rechtlich falsch oder für den Erwerber nachteilig gestaltet. Das kannn von der Herstellungsverpflichtung über die Abnahme und die Haftung des Bauträgers für Mängel, die bis zur Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung reichen.

Gerade bei Insolvenz des Bauträgers müssen die richtigen Maßnahmen zur Wahrung der Rechte des Erwerbers ergriffen werden, daher gehört neben dem Gestalten von Bauträgerverträgen auch die Überprüfung derselben zu unseren Aufgaben. Des Weiteren vertreten wir sowohl Bauträger als auch Erwerber gerichtlich und außergerichtlich.

Ihr kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dirk Roman Kulisch

 
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